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FahrAtlas

Führerschein-Ablauf Schritt für Schritt

Alle Schritte für Klasse B, BF17 und B197 in der üblichen Reihenfolge – mit Voraussetzungen, Fristen und Rechtsgrundlage. Geltendes Recht, geprüft am 05.10.2026.

Für dich zugeschnitten

Welche Schritte für dich gelten und ab wann du Antrag und Prüfungen frühestens machen darfst, zeigt dir dein persönlicher Fahrplan. Fahrplan erstellen

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Welcher Weg passt zu dir?

  1. Weg wählen: Klasse B, BF17 und Schalt- oder Automatik

    Empfehlung

    Mit 17 kannst du über BF17 begleitet fahren, sonst gilt Klasse B ab 18. Wer auf Automatik prüft, darf ohne Schlüsselzahl 197 nur Automatik fahren (Schlüsselzahl 78). Mit B197 lernst du mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen und behältst die Schaltberechtigung.

    Voraussetzungen (2)
    • Mindestalter Klasse B

      Klasse B ab 18 Jahren.

      Rechtsgrundlage: § 10 FeV, § 48a FeV · Stand 05.10.2026

    • Mindestalter BF17

      Begleitetes Fahren ab 17 Jahren.

      Rechtsgrundlage: § 48a FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 10 FeV, § 48a FeV, § 5a FahrschAusbO, § 17a FeV, § 48a FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

Vorbereiten

Fahrschule, Sehtest, Erste Hilfe und Unterlagen.

  1. Fahrschule auswählen und anmelden

    Pflicht

    Vergleiche Preise (Grundbetrag, Fahrstunde, Sonderfahrten, Prüfungsvorstellung), Lage, Sprachen und Verfügbarkeit. Fahrschulen müssen ihre Preise aushängen (§ 32 FahrlG). Der Ausbildungsvertrag regelt Preise und Kündigung.

  2. Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle

    Pflicht
    • Sehschärfe mindestens 0,7 (mit oder ohne Brille)
    • Bescheinigung bei Antragstellung höchstens 2 Jahre alt

    Erforderlich ist eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7 (mit oder ohne Brille). Die Bescheinigung darf bei Antragstellung höchstens 2 Jahre alt sein – also nicht zu früh machen. Viele Augenoptiker bieten den Test an; der Preis ist nicht mehr gesetzlich festgelegt.

    Voraussetzungen (2)
    • Sehschärfe mindestens 0,7

      Zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7 (mit oder ohne Sehhilfe).

      Rechtsgrundlage: § 12 FeV, Anlage 6 · Stand 05.10.2026

    • Sehtestbescheinigung max. 2 Jahre alt

      Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

      Rechtsgrundlage: § 12 FeV, Anlage 6 · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 12 FeV, Anlage 6

  3. Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)

    Pflicht
    • 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
    • Bescheinigung verfällt nicht

    Ein Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei einer amtlich anerkannten Stelle. Die Bescheinigung verfällt nicht. Wer bereits für eine andere Klasse einen Nachweis eingereicht hat, braucht ihn in der Regel nicht erneut.

    Voraussetzungen (1)
    • Erste-Hilfe-Schulung: 9 Unterrichtseinheiten

      Mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei einer amtlich anerkannten Stelle; kein Ablaufdatum.

      Rechtsgrundlage: § 19 FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 19 FeV

  4. Biometrisches Passfoto und Ausweis

    Pflicht

    Für den Antrag brauchst du ein aktuelles biometrisches Passfoto und deinen Personalausweis oder Reisepass. In Berlin wird für den Führerschein weiterhin ein Foto auf Papier verlangt – vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.

    Quelle · Stand 05.10.2026

  5. Begleitpersonen benennen (BF17)

    PflichtNur BF17
    • Begleitperson mindestens 30 Jahre alt
    • Seit mindestens 5 Jahren Klasse B
    • Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister

    Jede Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Weitere Begleitpersonen können später gegen Gebühr nachgetragen werden.

    Voraussetzungen (1)
    • Begleitperson mind. 30 Jahre

      Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit 5 Jahren Klasse B besitzen und dürfen höchstens 1 Punkt haben.

      Rechtsgrundlage: § 48a FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 48a FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

Antrag

Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde und Bearbeitung.

  1. Antrag auf Fahrerlaubnis stellen

    Pflicht

    Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Hauptwohnsitzes gestellt – frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter (B: mit 17½, BF17: mit 16½). Viele Fahrschulen helfen beim Antrag; in Berlin auch digital über das Verfahren FAO.

    Voraussetzungen (1)
    • Antrag frühestens 6 Monate vor Mindestalter

      Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

      Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 4 FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 4 FeV

  2. Bearbeitung durch die Behörde und Prüfauftrag

    Pflicht

    Die Behörde prüft u. a. das Fahreignungsregister und erteilt der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) den Prüfauftrag. Danach musst du die Theorieprüfung innerhalb von 12 Monaten bestehen.

    Rechtsgrundlage: § 22, § 22a FeV

Theorie

Lernen und Theorieprüfung bei TÜV oder DEKRA.

  1. Theorieunterricht in der Fahrschule

    PflichtEntfällt laut Reform-Entwurf
    • 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Min.)
    • Präsenz in der Fahrschule vorgeschrieben

    Für die Klasse B sind derzeit mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten) in Präsenz vorgeschrieben, höchstens 2 Doppelstunden pro Tag. Mit Vorbesitz einer anderen Klasse sind es 6 Doppelstunden Grundstoff.

    Voraussetzungen (2)
    • Grundstoff: 12 Doppelstunden

      Mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff (6 bei Vorbesitz einer Klasse).

      Rechtsgrundlage: § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8 · Stand 05.10.2026

    • Zusatzstoff Klasse B: 2 Doppelstunden

      Mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.

      Rechtsgrundlage: § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8 · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8

  2. Theorie selbstständig lernen (geplante Reform)

    PflichtEntwurf – noch nicht in Kraft
    • Keine Mindeststundenzahl, Lernformat frei wählbar (Entwurf)

    Nach dem Entwurf der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung sollen Lernende ab 01.01.2027 selbst wählen dürfen, wie sie die Theorie lernen (Präsenz, digital, App). Noch nicht in Kraft.

    Rechtsgrundlage: BR-Drs. 365/26 (FahrschModV, Entwurf)

  3. Für die Theorieprüfung üben (Lern-App)

    Empfehlung

    Geübt wird mit den amtlichen Prüfungsfragen in einer Lern-App oder am Rechner. Viele Fahrschulen stellen eine Lizenz; es gibt auch Angebote zum Direktkauf. Wir vergleichen die Angebote neutral – Fragen selbst bieten wir nicht an.

    Lern-Apps vergleichen →

    Quelle · Stand 05.10.2026

  4. Theorieprüfung bei TÜV oder DEKRA

    Pflicht
    • 30 Fragen, höchstens 10 Fehlerpunkte
    • Wiederholung in der Regel frühestens nach 14 Tagen
    • In Deutsch und 12 Fremdsprachen möglich
    • Danach Praxisprüfung innerhalb von 12 Monaten bestehen

    30 Fragen am Computer, höchstens 10 Fehlerpunkte (zwei falsche 5-Punkte-Fragen = nicht bestanden). Frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter. Die Prüfung ist in Deutsch und 12 Fremdsprachen möglich. Wiederholung in der Regel frühestens nach 2 Wochen.

    Voraussetzungen (3)
    • Theorieprüfung: 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte

      Zwei falsch beantwortete 5-Punkte-Fragen führen zum Nichtbestehen.

      Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 1 · Stand 05.10.2026

    • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Mindestalter

      Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

      Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 FeV · Stand 05.10.2026

    • Wiederholung in der Regel nach frühestens 2 Wochen

      Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.

      Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 1, § 16 Abs. 3 FeV, § 18 Abs. 1 FeV, § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 5 FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

Praxis

Fahrstunden, Sonderfahrten und praktische Prüfung.

  1. Praktische Grundausbildung (Übungsstunden)

    Pflicht

    Eine Mindestzahl normaler Übungsstunden gibt es nicht – der Fahrlehrer entscheidet nach Lernstand. Im Mittel werden rund 35 Fahrstunden inklusive der 12 Sonderfahrten genommen (BASt). Theorie und Praxis dürfen parallel laufen.

  2. Schaltausbildung für B197

    PflichtNur B197
    • Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Min. mit Schaltgetriebe
    • Testfahrt mindestens 15 Min.

    Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen und eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit der Fahrschule. Die Fahrschule bescheinigt das; die Prüfung legst du dann auf einem Automatikfahrzeug ab.

    Voraussetzungen (1)
    • B197: 10 Schaltstunden + 15 Min. Testfahrt

      Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten.

      Rechtsgrundlage: § 5a FahrschAusbO, § 17a FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 5a FahrschAusbO, § 17a FeV

  3. Sonderfahrten: Überland, Autobahn, Dunkelheit

    Pflicht
    • 5 × Überland, 4 × Autobahn, 3 × Dunkelheit (je 45 Min.)

    Für die Klasse B vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit – jeweils 45 Minuten, zusammen 9 Stunden.

    Voraussetzungen (1)
    • Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit

      Je 45 Minuten, zusammen 12 Einheiten.

      Rechtsgrundlage: Anlage 4 FahrschAusbO · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: Anlage 4 FahrschAusbO

  4. Praktische Prüfung

    Pflicht
    • Mindestens 55 Min., davon 30 Min. reine Fahrzeit
    • Wiederholung in der Regel frühestens nach 14 Tagen

    Mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit, inklusive Grundfahraufgaben. Frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter und innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theorie. Wiederholung in der Regel frühestens nach 2 Wochen.

    Voraussetzungen (3)
    • Praxis innerhalb von 12 Monaten nach Theorie

      Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theorieprüfung bestanden werden, sonst verfällt die Theorie.

      Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 5 FeV · Stand 05.10.2026

    • Praktische Prüfung mind. 55 Minuten

      Mindestens 55 Minuten Gesamtdauer, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit.

      Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 2.3 · Stand 05.10.2026

    • Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Mindestalter

      Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

      Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 2.3, § 17 Abs. 1 FeV, § 18 Abs. 1 FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

Führerschein

Nach der Prüfung: Nachweis, Karte und Probezeit.

  1. Fahrerlaubnis erhalten

    PflichtKlasse B und B197 (nicht BF17)

    Nach bestandener Prüfung wird die Fahrerlaubnis erteilt. In Berlin erhältst du einen vorläufigen Nachweis (VNF, 3 Monate gültig, nur in Deutschland); der Kartenführerschein kommt per Post.

    Rechtsgrundlage: § 22, § 22a FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

  2. Prüfungsbescheinigung für BF17

    PflichtNur BF17
    • Gilt in Deutschland bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag

    Statt eines Führerscheins erhältst du eine Prüfungsbescheinigung mit den eingetragenen Begleitpersonen. Sie gilt in Deutschland bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag und muss beim Fahren mitgeführt werden.

    Voraussetzungen (1)
    • Prüfungsbescheinigung gilt bis 18 + 3 Monate

      Die Prüfungsbescheinigung gilt im Inland bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

      Rechtsgrundlage: § 48a FeV · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 48a FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

  3. Kartenführerschein per Post

    PflichtKlasse B und B197 (nicht BF17)

    In Berlin stellt die Bundesdruckerei die Karte nach bestandener Prüfung her; sie kommt in der Regel nach etwa 10 Werktagen als Einschreiben. Dein Name muss am Briefkasten stehen. Die Karte ist 15 Jahre gültig.

    Rechtsgrundlage: § 22, § 22a FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

  4. Begleitet fahren bis zum 18. Geburtstag

    PflichtNur BF17

    Fahren nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Wer ohne Begleitung fährt, riskiert den Widerruf der Fahrerlaubnis. Die Probezeit läuft bereits.

    Rechtsgrundlage: § 48a FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

  5. Kartenführerschein mit 18

    PflichtNur BF17

    Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht. Kümmere dich rechtzeitig um den Kartenführerschein – die Prüfungsbescheinigung gilt nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag. In Berlin ist die Karte bereits in der BF17-Gebühr enthalten.

    Rechtsgrundlage: § 48a FeV

    Quelle · Stand 05.10.2026

  6. Probezeit: 2 Jahre

    Pflicht
    • 2 Jahre Probezeit, absolutes Alkoholverbot am Steuer

    Mit dem ersten Führerschein beginnt eine 2-jährige Probezeit. Es gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer (auch unter 21). Bei schweren Verstößen drohen Aufbauseminar und Verlängerung auf 4 Jahre.

    Voraussetzungen (1)
    • Probezeit 2 Jahre

      Mit dem ersten Führerschein beginnt eine Probezeit von zwei Jahren.

      Rechtsgrundlage: § 2a StVG · Stand 05.10.2026

    Rechtsgrundlage: § 2a StVG

    Quelle · Stand 05.10.2026