BF17 – Begleitetes Fahren ab 17
Klasse B ab 17 Jahren, Fahren bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitperson (mind. 30 Jahre, seit 5 Jahren Klasse B, max. 1 Punkt).
Mit BF17 machst du die ganz normale Ausbildung für Klasse B, darfst aber schon ab 17 fahren – bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitperson.
- Begleitet fahren ab
- 17 Jahren
- Antrag frühestens mit
- 16 Jahre, 6 Monate
- Theorieprüfung frühestens mit
- 16 Jahre, 9 Monate
- Praxisprüfung frühestens mit
- 16 Jahre, 11 Monate
- Begleitperson
- ab 30, 5 J. Klasse B, max. 1 Punkt
- Prüfungsbescheinigung gültig
- bis 18 + 3 Monate
Begleitpersonen und Prüfungsbescheinigung
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur fahren, wenn mindestens eine eingetragene Begleitperson dabei ist. Sie ist Ansprechpartnerin: Sie darf dir Hinweise geben, ist aber keine Fahrlehrerin (§ 48a Abs. 4 FeV).
Jede Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt des Antrags höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss darf sie nicht begleiten (§ 48a Abs. 5, 6 FeV). Deine Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
Statt eines Führerscheins bekommst du eine Prüfungsbescheinigung mit den Namen deiner Begleitpersonen. Sie gilt in Deutschland bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag – nimm sie beim Fahren immer mit. Die Probezeit von 2 Jahren beginnt bereits damit.
Ausbildung und Prüfungen sind dieselben wie bei Klasse B. Mit 18 entfällt die Begleitpflicht; den Kartenführerschein beantragst du rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde (§ 48a Abs. 7 FeV).
Wer ohne Begleitung fährt, riskiert den Widerruf der Fahrerlaubnis (§ 6e StVG).
Rechtsgrundlage: § 48a FeV, § 10 FeV, § 48a FeV, § 2a StVG
Voraussetzungen
Diese Regeln gelten bundesweit. Jede Angabe mit Rechtsgrundlage.
Mindestalter BF17
Amtliche QuelleBegleitetes Fahren ab 17 Jahren.
Rechtsgrundlage: § 48a FeV · Stand 05.10.2026
Antrag frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Amtliche QuelleDer Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 4 FeV · Stand 05.10.2026
Sehschärfe mindestens 0,7
Amtliche QuelleZentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7 (mit oder ohne Sehhilfe).
Rechtsgrundlage: § 12 FeV, Anlage 6 · Stand 05.10.2026
Sehtestbescheinigung max. 2 Jahre alt
Amtliche QuelleDie Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Rechtsgrundlage: § 12 FeV, Anlage 6 · Stand 05.10.2026
Erste-Hilfe-Schulung: 9 Unterrichtseinheiten
Amtliche QuelleMindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei einer amtlich anerkannten Stelle; kein Ablaufdatum.
Rechtsgrundlage: § 19 FeV · Stand 05.10.2026
Grundstoff: 12 Doppelstunden
Amtliche QuelleMindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff (6 bei Vorbesitz einer Klasse).
Rechtsgrundlage: § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8 · Stand 05.10.2026
Zusatzstoff Klasse B: 2 Doppelstunden
Amtliche QuelleMindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
Rechtsgrundlage: § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8 · Stand 05.10.2026
Theorieprüfung: 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte
Amtliche QuelleZwei falsch beantwortete 5-Punkte-Fragen führen zum Nichtbestehen.
Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 1 · Stand 05.10.2026
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Mindestalter
Amtliche QuelleDie theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 FeV · Stand 05.10.2026
Wiederholung in der Regel nach frühestens 2 Wochen
Amtliche QuelleEine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 FeV · Stand 05.10.2026
Praxis innerhalb von 12 Monaten nach Theorie
Amtliche QuelleDie praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theorieprüfung bestanden werden, sonst verfällt die Theorie.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 5 FeV · Stand 05.10.2026
Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit
Amtliche QuelleJe 45 Minuten, zusammen 12 Einheiten.
Rechtsgrundlage: Anlage 4 FahrschAusbO · Stand 05.10.2026
Praktische Prüfung mind. 55 Minuten
Amtliche QuelleMindestens 55 Minuten Gesamtdauer, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit.
Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 2.3 · Stand 05.10.2026
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Mindestalter
Amtliche QuelleDie praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 FeV · Stand 05.10.2026
Begleitperson mind. 30 Jahre
Amtliche QuelleBegleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit 5 Jahren Klasse B besitzen und dürfen höchstens 1 Punkt haben.
Rechtsgrundlage: § 48a FeV · Stand 05.10.2026
Prüfungsbescheinigung gilt bis 18 + 3 Monate
Amtliche QuelleDie Prüfungsbescheinigung gilt im Inland bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Rechtsgrundlage: § 48a FeV · Stand 05.10.2026
Probezeit 2 Jahre
Amtliche QuelleMit dem ersten Führerschein beginnt eine Probezeit von zwei Jahren.
Rechtsgrundlage: § 2a StVG · Stand 05.10.2026
Ablauf in 17 Schritten
Die Reihenfolge, in der die meisten den Führerschein machen. Details zu jedem Schritt im Ablauf.
Für die Theorieprüfung üben (Lern-App)
Empfehlung
Was kostet das?
- Theorieprüfung (je Versuch)24,99 €Amtlich festgelegt
Quelle: GebOSt Nr. 401.1 + 401.3 (21,00 € netto) · Stand 05.10.2026
- Praktische Prüfung (je Versuch)129,83 €Amtlich festgelegt
Quelle: GebOSt Nr. 402.3 (109,10 € netto) · Stand 05.10.2026
Beispielrechnung bundesweit
Schätzung- günstig
- 2.347 €
- wahrscheinlich
- 3.661 €
- teuer
- 6.602 €
Mit bundesweiten Marktspannen, statistisch erwarteten Prüfungsversuchen und amtlichen Gebühren. Deine Kosten hängen von Fahrschule und Lernfortschritt ab.
Prüfungsstatistik
Theorie
33,3 %
Praxis
24,0 %
Anteil nicht bestandener Prüfungen 2025, bundesweit. Gezählt werden Prüfungen, nicht Personen.
Geplante Reform Entwurf – noch nicht in Kraft
Für BF17 selbst plant die Reform keine inhaltlichen Änderungen. Ausbildung und Prüfungen würden sich aber wie bei Klasse B ändern (Entwurf, noch nicht in Kraft): Theorie ohne Präsenzpflicht und ohne Mindeststundenzahl, Sonderfahrten ohne feste Anzahl, kürzere praktische Prüfung (mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten Fahrzeit) und eine neue Punktewertung in der Theorie (höchstens 3 Fehlerpunkte). Geplanter Start: 01.01.2027 bzw. 01.07.2027.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich mit BF17 anfangen?
Den Antrag kannst du frühestens mit 16 Jahre, 6 Monate stellen. Die Theorieprüfung ist frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag möglich. Fahren darfst du ab 17 – bis 18 nur mit eingetragener Begleitperson.
Wer darf mich begleiten?
Jede Person, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens 5 Jahren die Klasse B besitzt und höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister hat – und die namentlich auf deiner Prüfungsbescheinigung steht (§ 48a FeV).
Wie viele Begleitpersonen kann ich eintragen lassen?
Eine gesetzliche Höchstzahl gibt es nicht. Jede Begleitperson muss auf der Prüfungsbescheinigung stehen; weitere kannst du später bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen Gebühr nachtragen lassen.
Ist die Ausbildung anders als bei Klasse B?
Nein. Theorieunterricht, Sonderfahrten und Prüfungen sind dieselben wie bei Klasse B.
Was gilt ab dem 18. Geburtstag?
Die Begleitpflicht entfällt. Kümmere dich rechtzeitig um den Kartenführerschein: Die Prüfungsbescheinigung gilt nur noch bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag.
Darf ich mit BF17 im Ausland fahren?
Die Prüfungsbescheinigung gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Nach Angaben des ADAC erkennt Österreich sie bis zum 18. Geburtstag an. Informiere dich vor jeder Reise.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitung fahre?
Dann wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Für eine neue Fahrerlaubnis gelten die Regeln der Probezeit, unter anderem ein Aufbauseminar (§ 6e StVG, § 2a StVG).
Was kostet BF17?
Ausbildung und Prüfungen kosten wie bei Klasse B. Die Antragsgebühr ist etwas höher, weil die Prüfungsbescheinigung und die Überprüfung der Begleitpersonen dazukommen (GebOSt Nr. 202.8, 202.9).
Wie läuft die Theorieprüfung ab?
Du beantwortest 30 Fragen am Computer bei TÜV oder DEKRA. Bestanden hast du mit höchstens 10 Fehlerpunkten. Zwei falsch beantwortete 5-Punkte-Fragen führen zum Nichtbestehen. Die Prüfung gibt es auf Deutsch und in 12 Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Hocharabisch (FeV Anlage 7).
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
Mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit, inklusive Grundfahraufgaben (FeV Anlage 7).
Was kosten die Prüfungen für BF17?
Die Prüfgebühren sind amtlich festgelegt: Theorieprüfung 24,99 €, praktische Prüfung 129,83 € – jeweils pro Versuch (GebOSt, inkl. Umsatzsteuer). Dazu kommt das Vorstellungsentgelt deiner Fahrschule, das jede Fahrschule selbst festlegt.
Was passiert, wenn ich durchfalle?
Du kannst die Prüfung in der Regel frühestens nach 2 Wochen wiederholen (§ 18 FeV); die Prüfgebühr fällt erneut an. 2025 wurden bundesweit 33,3 % der Theorie- und 24,0 % der praktischen Prüfungen BF17 nicht bestanden (Kraftfahrt-Bundesamt; gezählt werden Prüfungen, nicht Personen).
Wie lange ist die bestandene Theorieprüfung gültig?
Nach bestandener Theorie musst du die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestehen, sonst verfällt die Theorieprüfung (§ 18, § 22 FeV).
Quellen
Rechtsgrundlagen und Daten, auf denen diese Seite beruht.
Rechtsgrundlage: § 10 FeV, § 48a FeV, § 5a FahrschAusbO, § 17a FeV, § 48a FeV, § 12 FeV, Anlage 6, § 19 FeV, § 21 Abs. 4 FeV, § 22, § 22a FeV, § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8, FeV Anlage 7 Nr. 1, § 16 Abs. 3 FeV, § 18 Abs. 1 FeV, § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 5 FeV, Anlage 4 FahrschAusbO, FeV Anlage 7 Nr. 2.3, § 17 Abs. 1 FeV, § 2a StVG
Quelle: GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) · Stand 05.10.2026
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben deiner Fahrerlaubnisbehörde.