B197 – Automatik-Prüfung mit Schaltberechtigung
Prüfung auf Automatik, dennoch Schaltwagen fahren: mind. 10 Schaltstunden à 45 Min. plus 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule (Schlüsselzahl 197).
Du lernst überwiegend auf Automatik und machst die Prüfung auf Automatik – darfst danach aber auch Schaltwagen fahren.
- Mindestalter
- 18 Jahre (mit BF17: 17)
- Schaltausbildung
- mind. 10 × 45 Min.
- Testfahrt
- mind. 15 Min.
- Prüfung
- auf Automatik
- Ohne Schaltnachweis
- Schlüsselzahl 78
- Eintragung 197
- binnen 1 Jahr nach Ausbildung
So funktioniert die Schlüsselzahl 197
Wer die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, bekommt normalerweise die Schlüsselzahl 78 und darf dann nur Automatik fahren (§ 17a Abs. 1 FeV).
Mit B197 vermeidest du das: Du machst mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten inner- und außerorts. Die Fahrschule bescheinigt das (Schaltnachweis). Legst du den Nachweis vor, wird die Schlüsselzahl 197 statt 78 eingetragen (§ 5a FahrschAusbO, § 17a FeV).
Die Prüfung legst du auf Automatik ab – eine zusätzliche Prüfung auf dem Schaltwagen gibt es nicht. B197 ist auch zusammen mit BF17 möglich.
Die Schlüsselzahl 197 muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Schaltausbildung eingetragen werden (§ 17a Abs. 4 FeV).
Achtung bei späteren Erweiterungen: Prüfst du z. B. für BE oder C1 auf Automatik, gilt für diese Klassen die Schlüsselzahl 78. Für die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 197 berechnet die Behörde 28,60 € (GebOSt Nr. 216); hinzukommen können Kosten für den Umtausch des Führerscheins.
Rechtsgrundlage: § 5a FahrschAusbO, § 17a FeV
Voraussetzungen
Diese Regeln gelten bundesweit. Jede Angabe mit Rechtsgrundlage.
Mindestalter Klasse B
Amtliche QuelleKlasse B ab 18 Jahren.
Rechtsgrundlage: § 10 FeV, § 48a FeV · Stand 05.10.2026
Antrag frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Amtliche QuelleDer Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 4 FeV · Stand 05.10.2026
Sehschärfe mindestens 0,7
Amtliche QuelleZentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7 (mit oder ohne Sehhilfe).
Rechtsgrundlage: § 12 FeV, Anlage 6 · Stand 05.10.2026
Sehtestbescheinigung max. 2 Jahre alt
Amtliche QuelleDie Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Rechtsgrundlage: § 12 FeV, Anlage 6 · Stand 05.10.2026
Erste-Hilfe-Schulung: 9 Unterrichtseinheiten
Amtliche QuelleMindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei einer amtlich anerkannten Stelle; kein Ablaufdatum.
Rechtsgrundlage: § 19 FeV · Stand 05.10.2026
Grundstoff: 12 Doppelstunden
Amtliche QuelleMindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff (6 bei Vorbesitz einer Klasse).
Rechtsgrundlage: § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8 · Stand 05.10.2026
Zusatzstoff Klasse B: 2 Doppelstunden
Amtliche QuelleMindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
Rechtsgrundlage: § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8 · Stand 05.10.2026
Theorieprüfung: 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte
Amtliche QuelleZwei falsch beantwortete 5-Punkte-Fragen führen zum Nichtbestehen.
Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 1 · Stand 05.10.2026
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Mindestalter
Amtliche QuelleDie theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 FeV · Stand 05.10.2026
Wiederholung in der Regel nach frühestens 2 Wochen
Amtliche QuelleEine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 FeV · Stand 05.10.2026
Praxis innerhalb von 12 Monaten nach Theorie
Amtliche QuelleDie praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theorieprüfung bestanden werden, sonst verfällt die Theorie.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 5 FeV · Stand 05.10.2026
Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit
Amtliche QuelleJe 45 Minuten, zusammen 12 Einheiten.
Rechtsgrundlage: Anlage 4 FahrschAusbO · Stand 05.10.2026
Praktische Prüfung mind. 55 Minuten
Amtliche QuelleMindestens 55 Minuten Gesamtdauer, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit.
Rechtsgrundlage: FeV Anlage 7 Nr. 2.3 · Stand 05.10.2026
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Mindestalter
Amtliche QuelleDie praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 FeV · Stand 05.10.2026
B197: 10 Schaltstunden + 15 Min. Testfahrt
Amtliche QuelleMindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten.
Rechtsgrundlage: § 5a FahrschAusbO, § 17a FeV · Stand 05.10.2026
Probezeit 2 Jahre
Amtliche QuelleMit dem ersten Führerschein beginnt eine Probezeit von zwei Jahren.
Rechtsgrundlage: § 2a StVG · Stand 05.10.2026
Ablauf in 16 Schritten
Die Reihenfolge, in der die meisten den Führerschein machen. Details zu jedem Schritt im Ablauf.
Für die Theorieprüfung üben (Lern-App)
Empfehlung
Was kostet das?
- Theorieprüfung (je Versuch)24,99 €Amtlich festgelegt
Quelle: GebOSt Nr. 401.1 + 401.3 (21,00 € netto) · Stand 05.10.2026
- Praktische Prüfung (je Versuch)129,83 €Amtlich festgelegt
Quelle: GebOSt Nr. 402.3 (109,10 € netto) · Stand 05.10.2026
- Antrag bei der Behörde (typisch)45,90 €
- Nachträgliche Eintragung Schlüsselzahl 19728,60 €Amtlich festgelegt
Quelle: GebOSt Nr. 216 · Stand 05.10.2026
Beispielrechnung bundesweit
Schätzung- günstig
- 2.894 €
- wahrscheinlich
- 4.500 €
- teuer
- 7.548 €
Mit bundesweiten Marktspannen, statistisch erwarteten Prüfungsversuchen und amtlichen Gebühren. Deine Kosten hängen von Fahrschule und Lernfortschritt ab.
Prüfungsstatistik
Theorie
48,2 %
Praxis
41,4 %
Anteil nicht bestandener Prüfungen 2025, bundesweit. Gezählt werden Prüfungen, nicht Personen. B197 wird nicht gesondert ausgewiesen; gezeigt wird Klasse B.
Geplante Reform Entwurf – noch nicht in Kraft
Geplant (Entwurf, noch nicht in Kraft): Statt 10 × 45 Minuten mindestens 7 Stunden à 60 Minuten Schaltausbildung, größtenteils auch am Simulator, plus mindestens 15 Minuten Überprüfungsfahrt. Alte Schaltnachweise sollen bis 31.12.2028 anerkannt werden.
Häufige Fragen
Was bedeutet B197?
B197 ist ein Führerschein Klasse B, bei dem die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Dank einer zusätzlichen Schaltausbildung in der Fahrschule wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen – du darfst damit auch Schaltwagen fahren (§ 17a FeV).
Wie viele Schaltstunden brauche ich?
Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten (§ 5a FahrschAusbO).
Muss ich eine Prüfung auf dem Schaltwagen machen?
Nein. Die praktische Prüfung findet auf Automatik statt; du legst den Schaltnachweis der Fahrschule vor.
Was ist der Unterschied zwischen Schlüsselzahl 78 und 197?
Mit der Schlüsselzahl 78 darfst du nur Automatikfahrzeuge fahren. Die Schlüsselzahl 197 bedeutet: Prüfung auf Automatik, aber mit nachgewiesener Schaltausbildung – Schaltwagen sind erlaubt.
Kann ich B197 später nachholen?
Ja. Hast du bereits die Schlüsselzahl 78, kannst du sie mit derselben Schaltausbildung und dem Nachweis (Umtausch des Führerscheins) oder mit einer Prüfung auf dem Schaltwagen aufheben lassen (§ 17a Abs. 2 FeV).
Was kostet B197 zusätzlich?
Die Schaltstunden bezahlst du bei deiner Fahrschule; den Preis legt sie selbst fest. Amtlich festgelegt ist die Gebühr für eine nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 197 (28,60 €, GebOSt Nr. 216).
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
Mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit, inklusive Grundfahraufgaben (FeV Anlage 7).
Was kosten die Prüfungen für Klasse B?
Die Prüfgebühren sind amtlich festgelegt: Theorieprüfung 24,99 €, praktische Prüfung 129,83 € – jeweils pro Versuch (GebOSt, inkl. Umsatzsteuer). Dazu kommt das Vorstellungsentgelt deiner Fahrschule, das jede Fahrschule selbst festlegt.
Was passiert, wenn ich durchfalle?
Du kannst die Prüfung in der Regel frühestens nach 2 Wochen wiederholen (§ 18 FeV); die Prüfgebühr fällt erneut an. 2025 wurden bundesweit 48,2 % der Theorie- und 41,4 % der praktischen Prüfungen Klasse B nicht bestanden (Kraftfahrt-Bundesamt; gezählt werden Prüfungen, nicht Personen).
Quellen
Rechtsgrundlagen und Daten, auf denen diese Seite beruht.
Rechtsgrundlage: § 10 FeV, § 48a FeV, § 5a FahrschAusbO, § 17a FeV, § 48a FeV, § 12 FeV, Anlage 6, § 19 FeV, § 21 Abs. 4 FeV, § 22, § 22a FeV, § 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8, FeV Anlage 7 Nr. 1, § 16 Abs. 3 FeV, § 18 Abs. 1 FeV, § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 5 FeV, Anlage 4 FahrschAusbO, FeV Anlage 7 Nr. 2.3, § 17 Abs. 1 FeV, § 2a StVG
Quelle: GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) · Stand 05.10.2026
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben deiner Fahrerlaubnisbehörde.