Klasse A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Amtliche Quelle- Antrag frühestens
- 6 Monate vor dem Mindestalter
- Rechtsgrundlage
- § 6, § 10 FeV
Ausführlicher Ratgeber folgt
Für Klasse A haben wir noch keinen ausführlichen Ratgeber mit Ablauf, Kosten und Fristen. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Welche Fahrschule diese Klasse anbietet, siehst du – soweit bekannt – im Fahrschulverzeichnis deiner Stadt.