Zum Inhalt springen
FahrAtlas

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW. Mindestalter 18 Jahre.

Amtliche Quelle
Mindestalter (Grundregel)
18 Jahre
Ausnahmen und Stufenregeln möglich – maßgeblich ist § 10 FeV.
Antrag frühestens
6 Monate vor dem Mindestalter
Rechtsgrundlage
§ 6, § 10 FeV

Ausführlicher Ratgeber folgt

Für Klasse A2 haben wir noch keinen ausführlichen Ratgeber mit Ablauf, Kosten und Fristen. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Welche Fahrschule diese Klasse anbietet, siehst du – soweit bekannt – im Fahrschulverzeichnis deiner Stadt.