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FahrAtlas

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h.

Amtliche Quelle
Mindestalter (Grundregel)
16 Jahre
Ausnahmen und Stufenregeln möglich – maßgeblich ist § 10 FeV.
Antrag frühestens
6 Monate vor dem Mindestalter
Rechtsgrundlage
§ 6 FeV

Ausführlicher Ratgeber folgt

Für Klasse L haben wir noch keinen ausführlichen Ratgeber mit Ablauf, Kosten und Fristen. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Welche Fahrschule diese Klasse anbietet, siehst du – soweit bekannt – im Fahrschulverzeichnis deiner Stadt.