Klasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h.
Amtliche Quelle- Antrag frühestens
- 6 Monate vor dem Mindestalter
- Rechtsgrundlage
- § 6 FeV
Ausführlicher Ratgeber folgt
Für Klasse T haben wir noch keinen ausführlichen Ratgeber mit Ablauf, Kosten und Fristen. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Welche Fahrschule diese Klasse anbietet, siehst du – soweit bekannt – im Fahrschulverzeichnis deiner Stadt.