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FahrAtlas

Mofa-Prüfbescheinigung

Mofas bis 25 km/h, ab 15 Jahren.

Amtliche Quelle
Mindestalter (Grundregel)
15 Jahre
Ausnahmen und Stufenregeln möglich – maßgeblich ist § 10 FeV.
Rechtsgrundlage
§ 5 FeV

Ausführlicher Ratgeber folgt

Für Mofa-Prüfbescheinigung haben wir noch keinen ausführlichen Ratgeber mit Ablauf, Kosten und Fristen. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Welche Fahrschule diese Klasse anbietet, siehst du – soweit bekannt – im Fahrschulverzeichnis deiner Stadt.