Führerschein beantragen: Wann, wo und mit welchen Unterlagen
Frühester Zeitpunkt, zuständige Behörde, Unterlagen-Checkliste, Gebühren und die Fristen, die mit dem Antrag zu laufen beginnen.
Ab wann?
Du kannst den Antrag frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter stellen (§ 21 Abs. 4 FeV):
- Klasse B: ab 17 Jahren und 6 Monaten
- BF17 (begleitetes Fahren): ab 16 Jahren und 6 Monaten
Viele stellen den Antrag früh, weil die Bearbeitung je nach Stadt mehrere Wochen dauern kann.
Wo?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an deinem Hauptwohnsitz – auch wenn deine Fahrschule woanders liegt. Wie du den Antrag einreichst, regelt jedes Land bzw. jede Stadt selbst:
- In Berlin stellst du ihn persönlich mit Termin in einem Bürgeramt oder beim LABO – oder deine Fahrschule reicht ihn online über das Verfahren „FAO“ ein, wenn sie daran teilnimmt.
- In vielen anderen Städten nehmen Bürgerämter oder Kundenzentren den Antrag an; manche bieten einen Online-Antrag.
Was in deiner Stadt gilt, findest du auf unseren Stadtseiten, zum Beispiel Führerscheinantrag in Berlin – oder über alle Städte.
Welche Unterlagen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto nach der Passverordnung. In Berlin muss es auf Papier sein; vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
- Sehtestbescheinigung – bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt
- Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung (9 Unterrichtseinheiten)
- Name und Anschrift deiner Fahrschule; in Berlin zusätzlich die Prüfstelle (TÜV Rheinland oder DEKRA)
- Eine Erklärung, ob du schon einen ausländischen Führerschein besitzt oder beantragt hast
Zusätzlich bei BF17: die Begleitpersonen (pro Person ein Formular mit Kopie von Ausweis und Führerschein) und die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten. Bei B197 kannst du den Schaltnachweis später nachreichen.
Ein Führungszeugnis brauchst du für Klasse B nicht – das ist nur für die Busklassen vorgeschrieben.
Was kostet der Antrag?
Die Gebühr setzt sich aus Positionen der bundesweiten Gebührenordnung zusammen; die Städte veröffentlichen unterschiedliche Endbeträge. Für Klasse B lagen die veröffentlichten Beträge im Oktober 2026 zwischen 44,70 € und 53,22 €, in Berlin bei 45,90 €. BF17 kostet wegen der Prüfungsbescheinigung und der Begleitpersonen mehr. Die genauen Werte deiner Stadt mit Quelle stehen auf der jeweiligen Stadtseite.
Was passiert nach dem Antrag?
- Die Behörde prüft deine Angaben und fragt das Fahreignungsregister ab.
- Sie schickt den Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle (TÜV oder DEKRA).
- Ab dann laufen Fristen: Die Theorieprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden sein, die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach der bestandenen Theorie.
In Berlin werden diese Fristen laut LABO nicht verlängert – du müsstest dann einen neuen Antrag stellen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das ist je nach Stadt sehr unterschiedlich und schwankt. Berlin veröffentlicht regelmäßig, Anträge welchen Datums gerade bearbeitet werden. München nennt „bis zu 14 Wochen“, Düsseldorf durchschnittlich 12 Wochen. Wir zeigen auf den Stadtseiten nur Angaben der Behörden mit Datum.
Änderungen kosten Geld
Wechselst du nach dem Antrag die Fahrschule, die Klasse (z. B. von B zu BF17) oder fügst eine Begleitperson hinzu, berechnet die Behörde eine Änderungsgebühr – in Berlin 12,80 € pro Änderung. Plane deshalb vor dem Antrag in Ruhe.
Quellen
- § 21 FeV – Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- § 22 FeV – Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- § 7 FeV – Ordentlicher Wohnsitz im Inland – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Fahrerlaubnis – Ersterteilung beantragen – Service-Portal Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis – LABO Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Aktuelle Bearbeitungsstände – LABO Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026