B197: Automatik-Prüfung mit Schaltberechtigung
Prüfung im Automatikauto, trotzdem Schaltwagen fahren: Was du für die Schlüsselzahl 197 brauchst und worauf du achten solltest.
Das Prinzip
Legst du die praktische Prüfung in einem Automatikauto ab, wird normalerweise die Schlüsselzahl 78 eingetragen – du darfst dann nur Automatik fahren.
Mit B197 gilt diese Beschränkung nicht: Du machst die Prüfung im Automatikauto, darfst aber auch Schaltwagen fahren. Dafür brauchst du einen Schaltnachweis. Die Regel gilt seit 01.04.2021.
Was gehört zur Schaltausbildung?
- mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen der Klasse B
- eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten inner- und außerorts, in der du zeigst, dass du sicher schalten kannst – nicht mit einer Fahrlehreranwärterin oder einem Fahrlehreranwärter
- die Fahrschule bescheinigt das auf einem amtlichen Formular (Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)
Eine eigene Prüfung im Schaltwagen gibt es nicht.
Fristen und Ablauf
- Den Schaltnachweis zeigst du der Prüferin oder dem Prüfer bzw. der Behörde. Deine Fahrschule kann ihn auch an die Prüfstelle weitergeben.
- Die Schlüsselzahl 197 muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Schaltausbildung eingetragen werden.
- Hast du schon einen Führerschein mit Schlüsselzahl 78, kannst du sie später mit derselben Schulung und einem Umtausch aufheben lassen – oder mit einer praktischen Prüfung im Schaltwagen.
- B197 lässt sich mit BF17 kombinieren.
Was kostet das?
- Die Schaltstunden und die Testfahrt rechnet deine Fahrschule nach ihrem Preisaushang ab.
- Für die Eintragung der Schlüsselzahl sieht die Gebührenordnung 28,60 € vor (Nr. 216). Mehrere Städte nennen diesen Betrag zusätzlich zur Antragsgebühr, zum Beispiel Hamburg und Hannover (74,50 € statt 45,90 €). Was deine Behörde berechnet, steht auf deren Seite – und auf unserer Stadtseite, sofern veröffentlicht.
Gut zu wissen
- Machst du später weitere Klassen (z. B. BE oder C1) mit Prüfung im Automatikfahrzeug, wird für diese Klassen wieder die Schlüsselzahl 78 eingetragen.
- Laut ADAC darfst du mit B197 auch im Ausland Schaltwagen fahren.
Entwurf – noch nicht in Kraft: Der Reformentwurf (BR-Drs. 365/26) sieht ab 2027 eine Schulung von mindestens 7 Stunden à 60 Minuten vor, die größtenteils am Simulator stattfinden darf, plus eine Überprüfungsfahrt von mindestens 15 Minuten. Der bisherige Nachweis soll bis 31.12.2028 anerkannt werden. Beschlossen ist das Stand Oktober 2026 nicht.
Quellen
- § 17a FeV – Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatik – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- § 5a FahrschAusbO – Ausbildung für B197 – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- GebOSt Anlage, Nr. 216 – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Schlüsselzahl B197 (LABO Berlin) – LABO Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Fahrerlaubnis erstmalig (Antragsgebühr mit Auflage B197) – Landeshauptstadt Hannover (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (BR-Drs. 365/26) – Bundesrat (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- B197-Führerschein – ADAC · abgerufen 05.10.2026