BF17: Begleitetes Fahren ab 17 und die Regeln für Begleitpersonen
Ab 16½ beantragen, ab 17 in Begleitung fahren: Voraussetzungen für Begleitpersonen, Unterlagen, Gebühren und der Wechsel zur Karte mit 18.
Der Zeitplan
- Antrag: frühestens mit 16 Jahren und 6 Monaten
- Theorieprüfung: frühestens mit 16 Jahren und 9 Monaten
- Praktische Prüfung: frühestens mit 16 Jahren und 11 Monaten
- Fahren: ab dem 17. Geburtstag – aber nur mit einer eingetragenen Begleitperson
Ausbildung und Prüfungen sind dieselben wie bei Klasse B (Theorieunterricht, 12 Sonderfahrten, beide Prüfungen).
Wer darf Begleitperson sein?
Jede Begleitperson muss (§ 48a Abs. 5 FeV):
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B (oder einen gleichwertigen aus EU/EWR oder der Schweiz) haben,
- höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben – maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrags. Wird eine Begleitperson später nachgetragen, zählt seit 18.08.2026 der Zeitpunkt dieses späteren Antrags.
Beim Begleiten gelten strenge Grenzen für Alkohol und Cannabis (unter anderem 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol und 3,5 ng/ml THC). Die Begleitperson muss ihren Führerschein dabeihaben.
Die Begleitperson ist Ansprechpartnerin, keine Fahrlehrerin: Sie darf Rat und kurze Hinweise geben, aber nicht ausbilden.
Wie viele Begleitpersonen?
Das Gesetz begrenzt die Zahl nicht. Jede Person muss aber auf deiner Prüfungsbescheinigung stehen. Spätere Ergänzungen sind möglich, kosten aber Gebühren (in Berlin 12,80 € für die Änderung des Antrags).
Unterlagen
- der Antrag auf begleitetes Fahren
- pro Begleitperson ein eigenes Formular mit Unterschrift, Kopie des Ausweises und des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) und der Zustimmung zur Registerabfrage
- die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten zum Antrag und zu den Begleitpersonen
- dazu alles, was auch für Klasse B nötig ist (Ausweis, Passfoto, Sehtest, Erste Hilfe)
Was kostet BF17?
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt deutlich. In Berlin kostet der Antrag 58,70 € (inklusive Prüfungsbescheinigung, Kartenführerschein und einer Begleitperson), jede weitere Begleitperson 5,10 €. Andere Städte veröffentlichen andere Beträge und zählen Begleitpersonen teils extra – die Werte deiner Stadt findest du auf der jeweiligen Stadtseite, zum Beispiel BF17 in Berlin.
Die Prüfungsbescheinigung
- Statt eines Führerscheins bekommst du nach der Prüfung eine Prüfungsbescheinigung, die du beim Fahren dabeihaben musst.
- Sie gilt in Deutschland bis drei Monate nach deinem 18. Geburtstag. Laut ADAC wird sie in Österreich bis zum 18. Geburtstag anerkannt.
- Mit der Aushändigung beginnt deine Probezeit.
Wichtig: Fährst du ohne eingetragene Begleitperson, muss die Fahrerlaubnis widerrufen werden.
Mit 18: der Kartenführerschein
Den Kartenführerschein bekommst du laut Fahrerlaubnis-Verordnung auf Antrag. Kümmere dich rechtzeitig darum, bevor die Prüfungsbescheinigung abläuft. In Berlin ist die Karte in der BF17-Gebühr enthalten; wie sie zu dir kommt, beschreibt die Berliner Seite nicht im Detail – frag bei der Antragstellung nach.
Zahlen zur Einordnung
2025 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt bundesweit 33,3 % der Theorie- und 24,0 % der praktischen Prüfungen im BF17 nicht bestanden – deutlich weniger als bei Klasse B ab 18 (48,2 % bzw. 41,4 %). Die Statistik zählt Prüfungen, nicht Personen, und sagt nichts über die Ursache aus.
Quellen
- § 48a FeV – Begleitetes Fahren ab 17 – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- § 21 FeV – Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- § 6e StVG – Begleitetes Fahren – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Fahrerlaubnis – Begleitetes Fahren mit 17 – Service-Portal Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis – LABO Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Fahrerlaubnisprüfungen (FE 7) – Kraftfahrt-Bundesamt (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
- Begleitetes Fahren ab 17 – ADAC · abgerufen 05.10.2026