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FahrAtlas

Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Umfang, Anbieter und Gültigkeit

Zuletzt geprüft 05.10.2026Klasse BKlasse BF17Klasse B197

Neun Unterrichtseinheiten, ein Leben lang gültig: Was der Kurs umfassen muss und wie du einen anerkannten Anbieter findest.

Kurz gesagt

  • Für den ersten Führerschein brauchst du einen Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (§ 19 FeV).
  • Die Schulung muss Theorie und praktische Übungen umfassen und die Grundlagen der Organ- und Gewebespende einschließen.
  • Der Nachweis hat kein Ablaufdatum.

Welche Anbieter sind anerkannt?

Es gibt zwei Wege zur Anerkennung (§ 68 Abs. 1 FeV):

  1. Amtliche Anerkennung durch das Land. Die zuständige Landesbehörde veröffentlicht diese Stellen. In Berlin ist das die Senatsverwaltung für Mobilität (SenMVKU) mit einer Liste als PDF.
  2. Ermächtigung durch einen Unfallversicherungsträger (Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe, QSEH). Solche Stellen gelten ohne eigene Landesanerkennung als anerkannt. Die großen Hilfsorganisationen laufen meist über diesen Weg und stehen deshalb oft nicht auf der Landesliste.

Die offizielle Suche der QSEH findest du unter meine.bg-qseh.de. Achtung: Die ähnlich klingende Adresse „qseh.de“ (ohne „bg-“) ist nicht offiziell.

Welche Kurse zählen nicht?

Die alte Unterweisung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ wird nicht mehr anerkannt. Achte darauf, dass der Kurs ausdrücklich für den Führerschein (9 Unterrichtseinheiten) ausgeschrieben ist.

Brauchst du den Kurs überhaupt?

  • Für bestimmte Berufe gibt es Ausnahmen, etwa für Ärztinnen und Ärzte und weitere Gesundheitsberufe (§ 19 Abs. 3 FeV).
  • Hast du den Nachweis schon für eine andere Klasse eingereicht, musst du ihn für eine Erweiterung nicht erneut erbringen.

Was kostet der Kurs?

Die Preise legen die Anbieter selbst fest. In Berlin haben wir im Oktober 2026 Kurspreise zwischen etwa 44 € und 70 € gesehen. Das ist eine Marktbeobachtung, kein amtlicher Preis.

Tipps

  • Prüfe vor der Buchung, ob der Anbieter auf der Landesliste steht oder QSEH-ermächtigt ist.
  • Bewahre die Teilnahmebescheinigung gut auf – du gibst sie mit dem Antrag ab.
  • Weil der Nachweis nicht verfällt, kannst du den Kurs schon früh machen.

Weiter

Quellen

  1. § 19 FeV – Schulung in Erster Hilfe – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  2. § 68 FeV – Stellen für die Schulung in Erster Hilfe – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  3. Anerkannte Erste-Hilfe- und Sehteststellen in Berlin – Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  4. Ermächtigung von Ausbildungsstellen (QSEH) – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  5. Suche ermächtigter Ausbildungsstellen – Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  6. Häufige Fragen zur Fahrerlaubnis (LABO) – LABO Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
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