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FahrAtlas

Durch die Führerscheinprüfung gefallen – was nun?

Zuletzt geprüft 05.10.2026Klasse BKlasse BF17Klasse B197

Wartezeit, Kosten einer Wiederholung und die Fristen, die weiterlaufen – plus ehrliche Zahlen, wie häufig das passiert.

Du bist nicht allein

2025 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland 48,2 % der Theorieprüfungen und 41,4 % der praktischen Prüfungen für Klasse B nicht bestanden. Die Statistik zählt Prüfungen, nicht Personen. Der TÜV-Verband meldet auf Basis derselben Daten, dass rund 63 % die Theorie und rund 65 % die Fahrprüfung im ersten Versuch bestehen (Klasse B und BF17 zusammen).

Wann darfst du wiederholen?

  • In der Regel frühestens nach zwei Wochen – das gilt für Theorie und Praxis (§ 18 Abs. 1 FeV).
  • Die Theorieprüfung wird komplett neu abgelegt.
  • Nach einem Täuschungsversuch kann die Sperrfrist bis zu neun Monate betragen.

Was kostet eine Wiederholung?

  • Theorie: erneut 24,99 € Prüfgebühr, dazu meist erneut das Vorstellungsentgelt der Fahrschule. Insgesamt etwa 25 € bis 160 €, je nach Fahrschule.
  • Praxis: erneut 129,83 € Prüfgebühr plus Vorstellungsentgelt der Fahrschule (in Berlin oft 150 € bis 200 €) – zusammen etwa 280 € bis 420 €, dazu meist weitere Übungsstunden.

Diese Spannen sind Schätzungen aus Gebührenordnung und Marktdaten. Was deine Fahrschule berechnet, steht in ihrem Preisaushang.

Erscheinst du ohne ausreichende Entschuldigung nicht zur Prüfung, wird die Prüfgebühr trotzdem fällig.

Diese Fristen laufen weiter

  • Die Theorie muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden sein.
  • Die Praxis muss innerhalb von 12 Monaten nach der bestandenen Theorie bestanden sein – sonst verfällt die Theorie.
  • In Berlin verlängert das LABO diese Fristen laut eigener Auskunft nicht; dann ist ein neuer Antrag nötig.

Was hilft?

  • Rückmeldung nutzen: Nach der Fahrprüfung bekommst du eine Rückmeldung aus dem elektronischen Prüfprotokoll. Sprich sie mit deiner Fahrlehrerin oder deinem Fahrlehrer durch.
  • Theorie gezielt üben: Eine kostenlose Musterprüfung im Originallayout bietet TÜV | DEKRA arge tp 21. Lern-Apps im Vergleich findest du unter Theorie lernen.
  • Nicht zu früh anmelden: Eine weitere Übungsstunde ist meist günstiger als ein weiterer Prüfungsversuch.
  • Wenn es mit der Fahrschule nicht passt: Fahrschule wechseln.

Quellen

  1. § 18 FeV – Gemeinsame Vorschriften für die Prüfungen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  2. § 22 FeV – Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  3. GebOSt Anlage, Nr. 401 und 402 – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  4. Fahrerlaubnisprüfungen (FE 7) – Kraftfahrt-Bundesamt (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  5. Häufige Fragen zur Fahrerlaubnis (LABO) – LABO Berlin (amtlich) · abgerufen 05.10.2026
  6. Pressemitteilung zur Prüfungsstatistik 2025 – TÜV-Verband · abgerufen 05.10.2026
  7. Musterprüfungen – TÜV | DEKRA arge tp 21 · abgerufen 05.10.2026
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